Allgemeine Geschäftsbedingungen

der VSF Service GmbH

Präambel

Den Lieferungen und Leistungen der VSF Service GmbH an den jeweiligen Vertragspartner - im Folgenden Kunden - liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die durch VSF Service GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, gelten als unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Alle Ergänzungen oder Änderungen bedürfen stets der Schriftform.

 

1. Vertragsschluss

1.1 Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

1.2 Aufträge werden mit ihren schriftlichen Bestätigungen zu den nachstehenden Bedingungen angenommen.

1.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung.

 

2. Leistung / Lieferung

2.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen der VSF Service GmbH spätestens vier Wochen nach Vertragsschluss vollständig zukommen zu lassen. Andernfalls ist die VSF Service GmbH berechtigt, die Leistung soweit zu erbringen, wie dies ohne Vorliegen dieser Informationen möglich ist und dem Kunden die Leistung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

2.2 Für die Einhaltung von angegebenen Lieferfristen und Termine haftet die VSF Service GmbH nur:
- wenn diese durch die VSF Service GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden und der Kunde die ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt hat;
- die VSF Service GmbH den Verzug selbst zu vertreten hat (siehe auch 2.4);

Ist eine solche verbindliche Frist überschritten, kann der Kunden schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

2.3 Die VSF Service GmbH ist zu Teilleistungen oder -lieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen.

2.4 Die VSF Service GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Die VSF Service GmbH ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern, wenn diese nicht ausdrücklich Teil der bestellten Leistungen sind.

2.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der VSF Service GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Pandemien u.s.w.), hat die VSF Service GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

2.6 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der VSF Service GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die VSF Service GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mind. fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen berechnet. Hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Irrtümer sowie Druckfehler bleiben vorbehalten.

3.2 Der Betrag von Rechnungen wird innerhalb der auf der Rechnung festgesetzten Frist ohne Abzug zahlbar. Ist keine ausdrückliche Zahlungsfrist angegeben, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die VSF Service GmbH ist berechtigt für Leistungen oder Lieferungen nach vorheriger Absprache Vorauskasse oder eine frühere Fälligkeit zu verlangen.

3.3 Für nicht eingelöste Schecks oder nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschriften hat der Kunden die entstandenen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00 zu erstatten.

3.4 Die Unrechtmäßigkeit von berechneten Beträgen sind vom Kunden nachzuweisen. Gelingt der Nachweis nicht, so behält sich die VSF Service GmbH die Geltendmachung von Verzugszinsen vor.

3.5 Gerät der Kunden in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen zur Zahlung fällig. In diesem Fall kann die VSF Service GmbH Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB erheben. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden.

 

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die VSF Service GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und/oder den erbrachten Leistungen bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich die VSF Service GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware und/oder den erbrachten Leistungen bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der VSF Service GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

4.2 Der Kunde ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen, sind der VSF Service GmbH unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen.

4.3 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

4.4 Der Kunde tritt alle aus der Weiterveräusserung der Ware und/oder Leistungen entstehenden Forderungen an die VSF Service GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der VSF Service GmbH hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Die VSF Service GmbH ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.

4.5 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware- und/oder Leistungen mit anderen Gegenständen erwirbt die VSF Service GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware- und/oder Leistungen zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

4.6 Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Erwerbers, ist die VSF Service GmbH berechtigt, der sich noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware- und/oder Leistungen zu ermächtigten. Den Mitarbeitern der VSF Service GmbH muss der Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung gestattet werden.

4.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Erwerbers aufgegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

5. Vertragsdauer / Kündigungen

5.1 Wenn durch die zum Auftragszeitpunkt gültigen Tarifbestimmungen oder laut Auftrag ausdrücklich keine andere Vertragslaufzeit angegeben wird, werden Verträge, die wiederkehrende oder anhaltende Leistungen beinhalten, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

5.2 Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, bzw. handelt es sich nicht um einen befristeten Vertrag, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die gleiche Länge. Dies wiederholt sich für jede neue Laufzeit entsprechend.

5.3 Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Übermittlung der Kündigung an die VSF Service GmbH hat per Postweg oder Fax oder E-Mail als PDF, immer mit eigenhändiger Unterschrift des Kunden, zu erfolgen.

5.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch die VSF Service GmbH gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert oder für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teiles der Gebühren, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch die VSF Service GmbH, eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für die VSF Service GmbH dadurch unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen, bei Konkurs oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden bzw. bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.

 

6. Schutzrechte Dritter / Nutzung durch Dritte

6.1 Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die der VSF Service GmbH für die Auftragsausführung zur Verfügung gestellten Waren und Leistungen bei vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Bei Schutzrechts-behauptungen Dritter wird der Kunde in Kenntnis gesetzt und die Rechtsverteidigung überlassen.

6.2 Die VSF Service GmbH ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei ausgelieferter Ware und/oder Leistungen durchzuführen.

6.3 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der durch die VSF Service GmbH erbrachten Dienste und Leistungen durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet.

6.4 Der Kunde hat auch die Kosten zu zahlen, die im Rahmen der Ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Internetdienste durch Dritte entstanden sind.

 

7. Gewährleistung

7.1 Solange die VSF Service GmbH ihren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware bzw. Dienstleistungen nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Verfügung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.

7.2 Bei einem kaufmännischen Handelsgeschäft hat der Kunde die erbrachte Lieferung oder Leistung unverzüglich zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung angezeigt werden.

7.3 Der Kunde trägt die Kosten einer Untersuchung durch die VSF Service GmbH, wenn die Mängelrüge unbegründet war.

 

8. Haftung / Haftungsbeschränkung

8.1 Die VSF Service GmbH haftet uneingeschränkt auf Schadensersatz bei grobem Verschulden und Vorsatz ihrer leitenden Angestellten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Hauptpflichten durch seine Erfüllungsgehilfen. Im Falle schuldhafter Verletzung von sonstigen vertraglichen Pflichten durch leitende Angestellte oder schuldhafter Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet die VSF Service GmbH ebenfalls auf Schadensersatz, nicht jedoch für vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden. Ansonsten ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Regelung steht dem entgegen. Die Verpflichtung des Erwerbers zur Schadensvermeidung insbesondere im Fall von Daten-/Dateiverlusten oder -fehlern, bleibt unberührt.

8.2 Die VSF Service GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

8.3 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der VSF Service GmbH und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der durch die VSF Service GmbH zur Verfügung gestellten Dienste entstehen, oder dadurch, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

 

9. Datenschutz und Haftung für Daten

9.1 Die VSF Service GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

9.2. Die VSF Service GmbH stattet alle ihre Hardware, die mit Daten des Kunden in Berührung kommen mit marktüblicher und aktueller Sicherheitsarchitektur,- und Struktur aus, wie auch entsprechender Software, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Für Datenmissbrauch Dritter an und mit Daten des Kunden haftet die VSF Service GmbH nur, wenn es die Pflichten im Bezug auf die Anforderungen der Datensicherheit in grober Weise verletzt oder missachtet hat. Dies bezieht sich sowohl auf Daten, die auf der Hardware von VSF Service GmbH selbst sind, als auch auf Software, die im Zuge des Datenaustausches auf die Hardware des Kunden kommt und dort Schäden verursacht.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

10.2 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der Geschäftssitz der VSF Service GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus mit Kunden geschlossenen Verträgen ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das zuständige Gericht, welches sich am nächsten am Geschäftssitz der VSF Service GmbH befindet.

10.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gelten die gesetzlichen Regelungen.